Infektions·schutz·gesetz
Die Abkürzung für das Infektions·schutz·gesetz ist IfSG.
Im Infektions·schutz·gesetz geht es um ansteckende Krankheiten.
Im Infektions·schutz·gesetz wird geregelt:
Wie können Menschen möglichst gut vor ansteckenden Krankheiten geschützt werden?
Damit sich die Krankheiten nicht auf der ganzen Welt ausbreiten.
Im Infektions·schutz·gesetz steht:
Wie müssen verschiedene Stellen für einen guten Infektions·schutz zusammen·arbeiten?
Die Bundes·regierung.
Die Regierungen der Bundes·länder.
Städte und Gemeinden.
Ärzt*innen, Tier·ärzt*innen und Kranken·häuser.
Das Infektions·schutz·gesetz gilt seit dem Jahr 2001.
Im November 2021 wurde es zuletzt geändert.