Vor·kehrungen zur Rück·verfolgung
Vor·kehrungen zur Rück·verfolgung sind eine Liste.
Diese Liste musste man in der Corona-Zeit an vielen Orten ausfüllen.
Zum Beispiel im Restaurant.
Oder in einem Café.
Was musste man auf der Liste eintragen?
- den Namen
- die Adresse
- die Telefon·nummer
- die E-Mail-Adresse
- das Datum
- die Uhrzeit
- die Tisch·nummer
Warum muss man die Liste ausfüllen?
Dann kann das Restaurant nach·weisen:
Wer war zu Gast?
Das Restaurant gibt die Liste dann ans Gesundheits·amt weiter.
Vielleicht erfährt einer der Gäste später:
Ich habe das Corona-Virus.
Dann meldet er es beim Gesundheits·amt.
Das Gesundheits·amt kontrolliert dann die Liste.
Sie gucken nach:
Wer hat in der Nähe der kranken Person gesessen?
Diese Menschen werden dann angerufen.
Sie können dann schnell einen Corona-Test machen.
So erfahren sie:
Habe ich mich mit dem Virus angesteckt oder nicht?
Darum gab es die Vor·kehrungen zur Rück·verfolgung.
Aber:
Seit 2023 gibt es sie nicht mehr.
Sie wurden aufgehoben.