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2G-Regel

Die 2 G's stehen für:

Wo gilt die 2G-Regel?

An vielen Orten in Deutschland galt in der Corona-Zeit die 2G-Regel.
Das heißt:
Man musstee eines der 2G's nach·weisen.
Man muss beweisen:

Das galt zum Beispiel an diesen Orten:

  • beim Friseur oder der Friseurin
  • in Innen·räumen von Restaurants oder Hotels
  • bei Sport in Innen·räumen
  • bei Festen und Veranstaltungen in Innen·räumen
  • bei Besuchen im Kranken·haus
  • bei Besuchen im Alten·heim
  • bei Besuchen im Pflege·heim
  • bei Besuchen im Wohn·heim

Die 2G-Regel bedeutete auch:
Mit einem Corona-Test durfte man diese Orte nicht betreten.

In der Corona-Zeit gab es in Deutschland verschiedene Regel an verschiedenen Orten.
In manchen Bundes·ländern galt die 2G-Regel.
Und in manchen Bundes·ländern galt die 3G-Regel.

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