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2G-Regel

Die 2 G's stehen für:

Wo gilt die 2G-Regel?

An vielen Orten in Deutschland gilt im Moment die 2G-Regel.
Das heißt:
Man muss eines der 2G's nachweisen.
Man muss beweisen:

Das gilt im Moment zum Beispiel an diesen Orten:

  • beim Friseur oder der Friseurin
  • in Innen-Räumen von Restaurants oder Hotels
  • bei Sport in Innen-Räumen
  • bei Festen und Veranstaltungen in Innen-Räumen
  • bei Besuchen im Kranken-Haus
  • bei Besuchen im Alten-Heim
  • bei Besuchen im Pflege-Heim
  • bei Besuchen im Wohn-Heim

Die 2G-Regel bedeutet auch:
Mit einem Corona-Test darf man diese Orte nicht betreten.

Im Moment gibt es in Deutschland verschiedene Regel an verschiedenen Orten.
In manchen Bundes-Ländern gilt die 2G-Regel.
Und in manchen Bundes-Ländern gilt die 3G-Regel.

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