3G-Regel
Die 3 G's stehen für:
Wo gilt die 3G-Regel?
An vielen Orten in Deutschland galt in der Corona-Zeit die 3G-Regel.
Das heißt:
Man musste eines der 3G's nachweisen.
Man musste beweisen:
Das galt zum Beispiel an diesen Orten:
- beim Friseur oder der Friseurin
- in Innen·räumen von Restaurants oder Hotels
- bei Sport in Innen·räumen
- bei Festen und Veranstaltungen in Innen·räumen
- bei Besuchen im Kranken·haus
- bei Besuchen im Alten·heim
- bei Besuchen im Pflege·heim
- bei Besuchen im Wohn·heim
In der Corona-Zeit gab es in Deutschland verschiedene Regel an verschiedenen Orten.
In manchen Bundes·ländern galt die 2G-Regel.
Und in manchen Bundes·ländern galt die 3G-Regel.