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19.04.2020

Welche Regeln gibt es in Sachsen?

In Deutschland gibt es viele Regeln wegen dem Corona-Virus.
Zum Beispiel:

  • Die Menschen sollen Abstand halten.
  • Die Menschen sollen zu Hause bleiben.

Diese Regeln sind für alle Bundes-Länder in Deutschland.
Aber jedes Bundes-Land hat auch eigene Regen.

Auch Sachsen hat eigene Regeln wegen dem Corona-Virus.
Diese Regeln gelten nur im Bundes-Land Sachsen.

Am Freitag hat die Regierung in Sachsen über die Regeln gesprochen.
Und die Regierung hat die Regeln verändert.

Michael Kretschmer und Petra Köpping haben die neuen Regeln bei einer Presse-Konferenz bekannt-gegeben.
Michael Kretschmer ist der Minister-Präsident von Sachsen.
Er gehört zur Partei CDU.
Und Petra Köpping ist die Sächsische Staats-Ministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Sie gehört zur Partei SPD.

 Die neuen Regeln gelten bis zum 3. Mai 2020.
Danach wird neu entschieden.

Das sind die Regeln:

1. Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Wann muss man eine Mund-Nase-Abdeckung tragen?

  • Beim Einkaufen in allen Geschäften:
    • Im Supermarkt.
    • In der Buch-Handlung.
  • Beim Fahren in öffentlichen Verkehrs-Mitteln.
    • Im Bus.
    • In der Tram.
      [Tram ist ein anderes Wort für Straßen-Bahn.]
    • In der S-Bahn.
      [S-Bahn ist die Abkürzung für Stadt-Bahn.]

Jemand trägt keine Mund-Nasen-Abdeckung?
Dann muss die Person eine Strafe bezahlen.

Draußen müssen die Menschen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber eine Mund-Nase-Abdeckung kann andere Menschen schützen.
Deswegen sagt die Regierung von Sachsen:
Es ist gut, wenn viele Menschen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Auch draußen auf der Straße.

Das heißt:
Man muss es nicht.
Aber die Regierung sagt:
Es wäre gut.

2. Die Ausgangs-Sperre gilt nicht mehr.
Ausgangs-Sperre bedeutet:
Die Menschen dürfen nur aus einem guten Grund rausgehen.
Zum Beispiel:

  • Zum Einkaufen.
  • Zum Arbeiten.
  • Um Sport zu machen.

Jetzt dürfen die Menschen wieder ohne einen guten Grund rausgehen.
Trotzdem sollen die Menschen weiter viel zu Hause bleiben.

 Auch hier heißt das also:
Man kann das Haus auch ohne guten Grund verlassen.
Aber man sollte es lieber nicht.

3. Die Kontakt-Beschränkungen haben sich geändert.
Bis jetzt war die Regel:
Die Menschen in Sachsen durften nur alleine raus-gehen.
Oder mit den Menschen, mit denen sie zusammen-leben.
Also mit der eigenen Familie.
Mit meinen Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen.
Oder mit dem Partner oder der Partnerin.

Aber:
Die Menschen in Sachsen durften sich nicht mit anderen Menschen treffen.

Das ist jetzt anders.

Jetzt dürfen Sie:

  • Alleine rausgehen.
  • Mit den Menschen, mit denen Sie zusammen-leben.
    Sie wohnen mit 4 Menschen zusammen?
    Dann dürfen sie mit diesen 4 Menschen rausgehen.
  • Mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin.
  • Oder mit einemanderen Menschen.
    Zum Beispiel mit einer Freundin oder einem Freund.
    Sie dürfen nur zu zweit sein.

Aber: Treffen mit vielen Menschen sind weiter verboten.
Sie dürfen keine Feiern machen.
Nicht zu Hause.
Und auch nicht draußen.

4. Alle Menschen sollen weiter viel zu Hause bleiben.
Die Menschen sollen niemanden besuschen.
Auch nicht die Familie.

Die Menschen sollen keine Reisen machen.

5. Auch in Sachsen dürfen manche Geschäfte wieder aufmachen.
Das gilt zum Beispiel für diese Geschäfte:

  • Buch-Handlungen
  • Fahrrad-Läden
  • Bau-Märkte
  • kleine Geschäfte

Es gibt strenge Hygiene-Regeln in diesen Geschäften.
An diese Regeln müssen sich alle in den Geschäften halten.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Und die Kunden und Kundinnen.

Alle müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

6. Friseure dürfen in Sachsen nicht wieder öffnen.
Beim Haare-Schneiden kommen sich die Menschen sehr nah.
Deswegen bleiben die Friseure in Sachsen geschlossen.
Die Regierung sagt aber:
Vielleicht dürfen die Friseure bald wieder öffnen.
Darüber müssen wir noch sprechen.
Wir brauchen dann sehr strenge Hygiene-Regeln.

7. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bleiben geschlossen.
In den Werkstätten darf niemand arbeiten.
So sollen die Menschen vor dem Corona-Virus geschützt werden.

8. Viele Einrichtungen darf man im Moment nicht besuchen.
Das ist auch weiter verboten.

Das gilt zum Beispiel für diese Einrichtungen:

  • Pflege-Heime für alte Menschen
  • Wohn-Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Betreute Wohn-Gruppen für Menschen mit Behinderung

Die Menschen in diesen Einrichtungen müssen besonders gut geschützt werden.
Deswegen dürfen andere Menschen nicht zu Besuch kommen. 

9. Die Kindergärten, Schulen und Unis sind geschlossen.
Aber:
Manche Schüler und Schülerinnen haben bald wichtige Abschluss-Prüfungen.
Diese Schüler und Schülerinnen können in der nächsten Woche wieder zur Schule gehen.
Aber dafür gibt es strenge Regeln.

Es dürfen zum Beispiel nicht alle Schüler zur gleichen Zeit in die Schule gehen.
Alle anderen müssen noch warten.
Die Politiker und Politikerinnen müssen erst entscheiden:

  • Wann dürfen die Kinder wieder in den Kindergarten?
  • Wann machen die Unis wieder auf?
  • Und welche Regeln brauchen wir dann?

Alle diese Regeln gelten bis zum 3. Mai 2020.
Dann trifft sich Angela Merkel in Berlin wieder mit den Politikern und Politikerinnen.
Und dann treffen sich auch die Politiker und Politikerinnen in Sachsen.
Sie beraten sich wieder neu.
Und dann entscheiden sie auch:
Werden die Regeln wieder verändert?
Oder gelten sie weiter?


Text: Julia Degenhardt
Zeichnungen: Simone Fass - Die visuelle Übersetzerin

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