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27.04.2020

Ausnahmen von der Masken-Pflicht

Seit dem 27. April 2020 gilt überall in Deutschland die Masken-Pflicht.
Das heißt:

Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Oder eine Alltags-Maske.
Also ein Tuch oder einen dünnen Schal vor Mund und Nase.

Wo muss ich eine Mund-Nase-Abdeckung tragen?

  • Beim Einkaufen.
    Also im Supermarkt.
    Oder in einem Laden.
  • Im Bus.
  • In der Bahn.
  • Im Zug.

Aber:
Es gibt Ausnahmen.

Manche Menschen sind von der Regel ausgenommen.
Sie müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber:
Die Regeln dafür sind in den Bundes-Ländern unterschiedlich.
Hier kommt eine Liste.
So bekommt man einen Überblick:
Wie ist es in meinem Bundes-Land?

Die Bundes-Länder sind nach dem Alphabet geordnet.

Masken-Pflicht in Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 6 Jahre 
  • Menschen mit einer Behinderung, die keine Maske tragen können
  • kranke Menschen, die keine Maske tragen können,
    zum Bespiel Menschen mit Asthma
  • gehörlose Menschen und ihre Begleit-Personen
  • Verkäufer und Verkäuferinnen, die hinter einer Plexi-Glas-Scheibe arbeiten

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Bayern

Auch in Bayern gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 6 Jahre
  • kranke Menschen, die keine Maske tragen können

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Berlin

Auch in Berlin gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder im Kindergarten-Alter 
  • Kinder im jüngeren Grundschul-Alter
  • Menschen mit Handicaps, die mit Mund-Nasen-Schutz schwer atmen können,
    zum Beispiel wegen einer Lungen-Krankheit

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber:
Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen brauchen ein Attest vom Arzt.
In dem Attest muss der Arzt dann schreiben:
Warum kann die Person keine Mund-Nase-Abdeckung tragen?

Masken-Pflicht in Brandenburg

Auch in Brandenburg gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Menschen mit einer Vor-Erkrankung, zum Beispiel mit einer schweren Herz-Erkrankung oder einer Lungen-Erkrankung
  • Menschen mit Schwierigkeiten beim Atmen, also zum Beispiel Menschen mit Asthma

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Bremen

Auch in Bremen gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder unter sieben Jahren 
  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Hamburg

Auch in Hamburg gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 7 Jahre
  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigung, die keine Maske tragen können
  • Menschen mit Behinderung, die keine Maske tragen können

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Hessen

Auch in Hessen gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 6 Jahre
  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Menschen mit Behinderung

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber:
Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen brauchen ein Attest vom Arzt.
Menschen mit Behinderung auch.
In dem Attest muss der Arzt dann schreiben:
Warum kann die Person keine Mund-Nase-Abdeckung tragen?

Masken-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 6 Jahre 
  • Menschen mit Behinderung

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Niedersachsen

Auch in Niedersachsen gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 6 Jahre
  • Menschen mit Erkrankungen, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Nordrhein-Westfalen

Auch in Nordrhein-Westfalen gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 6 Jahre
  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigung, die keine Maske tragen können

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 6 Jahre
  • Verkäufer und Verkäuferinnen in Geschäften
  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigung, die keine Maske tragen können
  • Menschen einer Behinderung, die keine Maske tragen können

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht im Saarland

Auch im Saarland gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:Auch in Baden-Württemberg gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 6 Jahre
  • Menschen mit einer Erkrankung der Atem-Wege,
    also zum Beispiel einer Lungen-Krankheit

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Sachsen

Auch in Sachsen gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 2 Jahre

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 2 Jahre

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Schleswig-Holstein

Auch in Schleswig-Holstein gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 6 Jahre 
  • Fahrer und Fahrerinnen von Bussen, Bahnen und Schiffen
  • Verkäufer und Verkäuferinnen 
  • Taxi-Fahrer und Taxi-Fahrerinnen 
  • Menschen mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis, die keine Maske tragen können
  • Menschen mit einem Allergiker-Ausweis, die keine Maske tragen können
  •  kranke Menschen, die keine Maske tragen können
  • Menschen mit einer seelischen Erkrankung, die keine Maske tragen können

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Masken-Pflicht in Thüringen

Auch in Thüringen gilt die Masken-Pflicht.
Alle Menschen müssen eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
Aber es gibt diese Ausnahmen:

  • Kinder bis 6 Jahre

Diese Menschen müssen keine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

5 Kommentare zu “Ausnahmen von der Masken-Pflicht”

  1. Henriette Hesse schreibt am 27. September 2020
    Ein med. Attest gem. der Kassenärztlichen Verordnung
    sollte in jedem Bundesland wirksam sein, da aus gesundheitlichen Gründen die akute Gefahr im Vordergrund steht. Es besteht oft direkte Lebensgefahr.
  2. stefan kel schreibt am 1. September 2020
    sind die sehr strengen regelungen in sachsen, -anhalt u thüringen noch aktuell? fände es schon etwas daneben, wenns da keine gesundh ausnahmen gäbe. schätze daßß aber auch dann ein attest etwas bringen würde,
  3. Lucks Christian schreibt am 3. August 2020
    Das ist so nicht ganz richtig liebe Anne,es besteht zwar keine Attestpflicht in NR,jedoch haben die Ladeneigentümer das Recht ihr Hausrecht wahrzunehmen,was immer häufiger zum tragen kommt(besonders wo die Infektionszahlen wieder steigen)und Personen ohne Attest (man sieht einem die Krankheit nicht immer an) den Zutritt Ihrer Geschäfte untersagt.Ein Nachweis egal ob Attest oder mit Behindertenausweis wäre hier auf jedem fall sehr hilfreich um dieses zu vermeiden.
    Auch mit Attest sind die persönlichen Daten geschützt,(hier reicht schon meistens schon,das Attest nur aus der Tasche zu ziehen) es steht nur drin das aus gesundheitlichen Gründen keine Maske getragen werden muss und nicht welche Art der Erkrankung .
    Die Geschäfte werden aber auch in NRW genau wie überall in der Republik vom Ordnungsamt kontrolliert und ein Verstoß gegen die Maskenpflicht ohne Attest/B-Ausweis könnte dann sehr teuer werden,hier wäre die Nachweispflicht gegenüber dem Ordnungsamt/Polizei bindend.
  4. Anne schreibt am 11. Mai 2020
    Hallo Hinz von Kunz,
    nein, in NRW braucht man kein Attest.
    Es reicht, wenn man "glaubhaft versichert", warum man keine Maske tragen kann.
    So ist die Regel bis jetzt.
  5. Hinz von Kunz schreibt am 11. Mai 2020
    Maskenausnahme NRW: Wie muss ich muss ich wem nachweisen, dass ich keine Maske tragen muss? Wenn man ein Attest hat, wer ist berechtigt, es zu sehen?
    In einem Attest sind sehr persönliche Information enthalten, die sichr nicht jeder Hinz und Kunz sehen sollte.

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