Neue Corona-Regeln in NRW ab dem 15.6.2020
Ab dem 15. Juni 2020 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Regeln.
Und zwar diese:
Regel 1: Verlängerung der Masken-Pflicht
Die Masken-Pflicht wird verlängert.
Sie gilt erstmal weiter bis zum 1. Juli 2020.
Das heißt:
An manchen Orten müssen alle Menschen weiter Masken tragen.
Zum Beispiel in Bussen und Bahnen.
Und in Geschäften.
Diese Masken kann man dabei tragen:
- Alltags-Masken
- Behelfs-Masken
- eine Mund-Nase-Abdeckung
- oder einen Schal.
Es gibt Ausnahmen von der Masken-Pflicht.
Diese Menschen müssen in NRW keine Maske tragen:
- Kinder bis 6 Jahre
- Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung keine Maske tragen können.
Regel 2: Verlängerung der Abstands-Regeln
Auch die Abstands-Regeln gelten weiter.
Das heißt:
Im Moment müssen alle Menschen Abstand zu anderen halten.
Zum Beispiel im Park.
Oder beim Einkaufen im Supermarkt.
Es gilt:
Abstand halten!
Mindestens ein-ein-halb Meter.
Also 2 große Schritte.
Überall da, wo man sich trifft.
Regel 3: Zu Hause bleiben
Alle Menschen sollen im Moment viel Zeit zu Hause verbringen.
Sie sollen sich nicht mit dem Corona-Virus anstecken.
Es gibt immer weniger kranke Menschen in Nordrhein-Westfalen.
Aber:
Die Gefahr ist noch nicht vorbei.
Darum müssen alle immer wieder entscheiden:
Ist es jetzt gerade wichtig, dass ich das Haus verlasse?
Oder bleibe ich besser zu Hause?
Regel 4: Zusammen-halten
Im Moment geht es um die Sicherheit und das Leben vieler Menschen.
Darum müssen alle gegen-seitig aufeinander aufpassen.
Alle müssen Rücksicht nehmen.
Regel 5: Treffen mit anderen Menschen
Man darf sich wieder mit mehr Menschen treffen.
Diese Personen und Gruppen dürfen sich treffen:
- nahe Familien-Mitglieder
- Mitglieder aus 2 verschiedenen Haushalten
- Lebens-Partner und Lebens-Partnerinnen
- bis zu 10 Personen
Trotzdem sollen alle bei den Treffen weiter aufpassen.
Damit sich die Menschen nicht mit dem Corona-Virus anstecken.
Regel 6: Vor-Sorge ist wichtig
Glauben Sie:
Vielleicht haben Sie das Corona-Virus?
Dann rufen Sie sofort Ihren Haus-Arzt an.
Er sagt Ihnen dann?
Was müssen Sie machen?
Wie können Sie einen Corona-Test machen?
Sie können Ihren Haus-Arzt nicht erreichen?
Was machen Sie dann?
Haben Sie nur leichte Symptome?
Dann bleiben Sie zu Hause.
Treffen Sie keine anderen Menschen.
Und versuchen Sie weiter, Ihren Haus-Arzt anzurufen.
Bekommen Sie stärkere Symptome?
Dann rufen Sie beim kassen-ärztlichen Not-Dienst an.
Das ist die Nummer: 116 117.
Haben Sie Atem-Not?
Dann rufen Sie den Notarzt.
Das ist die Telefon-Nummer:
112.
Regel 7: Regeln für Feste und Feiern
Manchmal feiert man wichtige Feste im Leben.
Zum Beispiel diese Feste:
- Hochzeit
- Taufe
- Geburtstags-Feiern
- Abschluss-Feiern
- Jubiläen
[Ein Jubiläum ist zum Beispiel:
Ich arbeite seit 15 Jahren in derselben Firma.
Oder:
Ich bin seit 25 Jahren verheiratet.]
Diese Feste dürfen jetzt wieder gefeiert werden.
Man darf bis zu 50 Menschen dazu einladen.
Bei den Feiern muss man eine Liste ausfüllen.
Auf der Liste muss stehen:
- Wer war beim Fest dabei?
- Wo wohnt diese Person?
Eine Person aus jedem Haushalt muss ihre Adresse aufschreiben.
Und die Person muss aufschreiben:
Wie lange war ich auf dem Fest?
Das nennt man: Vorkehrungen zur Rück-Verfolgung.
Warum macht man das?
Vielleicht bekommt einer der Gäste später Corona.
Dann kann man auf der Liste sehen:
- Mit wem war die Person zusammen?
- Wer hat sich vielleicht angesteckt?
Auch bei den Festen muss man sich an die Hygiene-Regeln halten.
Das heißt:
Man muss sich ordentlich die Hände waschen können.
Und man muss vieles desinfizieren.
Regel 8: Regeln für Hochzeiten beim Standes-Amt
Hochzeits-Paare dürfen wieder beim Standes-Amt heiraten.
Und sie dürfen Gäste dazu einladen.
Auch wenn die Gäste nicht zur Familie gehören.
Und auch wenn sie aus verschiedenen Haushalten kommen.
Wichtig ist aber:
Die Gäste müssen einen Sicherheits-Abstand von 1,5 Metern halten.
Also 2 große Schritte.
Wichtig ist auch:
Die Gäste müssen direkten Kontakt vermeiden.
Sie dürfen niemanden umarmen.
Und niemandem die Hand schütteln.
Regel 9: Regeln für große Veranstaltungen
Manchmal gibt es auch große Veranstaltungen.
Das heißt:
Es kommen bis zu 100 Personen.
Dafür gibt es immer noch strenge Regeln.
Aber es ist wieder erlaubt.
Für große Veranstaltungen braucht man 3 genaue Pläne:
- Einen Plan für die Abstands-Regeln.
Wie können sie auch bei so vielen Leuten eingehalten werden? - Einen Plan für die Hygiene-Regeln.
Wie kann alles ausreichend sauber sein?
Welche Flächen müssen desinfiziert werden?
Wer macht es?
Und wie oft? - Und einen Plan zum Infektions-Schutz.
Wie können die Menschen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden?
Große Veranstaltungen bleiben auch weiter verboten.
Zum Beispiel diese Veranstaltungen:
- Volks-Feste
- Stadt-Feste
- Dorf-Feste
- Straßen-Feste
- Schützen-Feste
- Musik-Festivals
- Sport-Feste
Diese Feste sind auch weiterhin verboten.
Regel 10: Regeln für den Sport
Es dürfen wieder mehr Menschen zusammen Sport machen.
Draußen im Freien dürfen bis zu 30 Personen zusammen Sport machen.
Drinnen dürfen bis zu 10 Personen zusammen Sport machen.
Machen Sie zusammen mit ihren nahen Verwandten Sport?
Dann können noch mehr Menschen zusammen Sport machen.
Auch Kontakt-Sport im Freien ist wieder für bis zu 10 Personen erlaubt.
Was ist Kontakt-Sport?
Dabei kommen sich die Sportler und Sportlerinnen sehr nah.
Der Kontakt gehört zur Sport-Art.
Der Kontakt zwischen den Sportlern und Sportlerinnen.
Oder der Kontakt von allen zu einem Sport-Gerät.
Also zum Beispiel die Sport-Art Rugby.
Oder Fußball.
Auch Sport-Wettkämpfe sind wieder erlaubt.
Aber die Wettkämpfe müssen draußen im Freien sein.
Auch beim Sport ist wichtig:
Man muss sich an die Hygiene-Regeln halten.
Und man muss eine Liste machen:
Wer war dabei?
Regel 11: Mehr Orte dürfen wieder öffnen
Bis jetzt waren manche Orte in NRW noch geschlossen.
Diese Orte dürfen jetzt wieder öffnen:
- Saunen
- Spaß-Bäder und Erlebnis-Bäder
[Das sind Schwimm-Bäder mit Rutschen und Sprung-Brettern.] - Wellness-Einrichtungen
[Wellness ist das englische Wort für wohl-fühlen.
In einer Wellness-Einrichtung bekommt man zum Beispiel eine Masssage.
Oder man bekommt die Fuß-Nägel lackiert.] - Bars
[In einer Bar trinkt man Alkohol.]
Regel 12: Grillen und Picknicks sind wieder erlaubt
Bis jetzt war das Grillen nur zu Hause erlaubt.
Auch Picknicks waren verboten.
Jetzt darf man wieder grillen, picknicken und zusammen-sitzen.
Zum Beispiel in Parks.
Und auf großen Plätzen.
Wichtig ist aber:
Auch dabei muss man sich an die Hygiene-Regeln halten.
Regel 13: Regeln für Jahr-Märkte und Trödel-Märkte
Jahr-Märkte sind wieder erlaubt.
Statt Jahr-Markt kann man auch Kirmes sagen.
Floh-Märkte sind wieder erlaubt.
Statt Floh-Markt kann man auch Trödel-Markt sagen.
Spezial-Märkte sind wieder erlaubt.
Was ist ein Spezial-Markt?
Dort wird etwas verkauft.
Zum Beispiel Essen.
Oder Autos.
Oder Weihnachts-Schmuck.
Diese Märkte finden nicht immer wieder zu einem festen Termin statt.
Sondern nur manchmal.
Für alle diese Märkte braucht man genaue Pläne.
Pläne zu den Hygiene-Regeln.
Und Pläne zum Infektions-Schutz.
Also Pläne, wie sich die Menschen nicht anstecken.
Regel 14: Regeln für Grund-Schulen
Grund-Schulen öffnen wieder jeden Tag.
Alle Grund-Schüler und Grund-Schülerinnen dürfen wieder in die Schule gehen.
Auch in den Grund-Schulen braucht man Pläne zu den Hygiene-Regeln.
Und Pläne zum Infektions-Schutz.
Also Pläne, wie sich die Grund-Schüler und Grund-Schülerinnen nicht anstecken.
Regel 15: Regeln für Unis
An den Unis darf wieder Unterricht stattfinden.
Nicht mehr nur über den Computer.
Sondern auch in den Uni-Räumen.
Es dürfen bis zu 100 Studenten und Studentinnen gleichzeitig im Raum sein.
Auch Informationen zum Thema Gesundheit darf man wieder gemeinsam lernen.
Am selben Ort.
Nicht mehr über das Internet.
Auch hier müssen die Hygiene-Regeln eingehalten werden.
Und die Abstands-Regeln.
Regel 16: Eine neue Beratungs-Stelle zum Thema Pflege und Behinderung
Es gibt jetzt eine neue Beratungs-Stelle.
Sie heißt:
Dialog-Stelle für Pflege-Bedürftige, Menschen mit Behinderung und Angehörige.
[Dialog ist ein anderes Wort für Gespräch oder Austausch.]
Wer kann sich an diese Beratungs-Stelle wenden?
- Menschen, die Pflege brauchen
- Menschen mit Behinderung
- Menschen, die ihre Familien-Mitglieder pflegen
- Familien-Mitglieder von Menschen mit Behinderung
Man kann dort zum Beispiel Fragen zu diesen Themen stellen:
- Besuche im Alten-Heim
- Besuche im Wohn-Heim für Menschen mit Behinderung
Man kann die Fragen am Telefon stellen.
Das ist die Telefon-Nummer:
0211 85 54 780.
Oder man kann eine E-Mail an diese Adresse schicken:
dialogstelle@lbbp.nrw.de
Regel 17: Regeln für Kinos, Theater und Opern-Häuser
Kinos, Theater und Opern-Häuser dürfen wieder öffnen.
Es dürfen bis zu einem Viertel der sonstigen Besucher und Besucherinnen dort sein.
Zum Beispiel:
Ein Kino hat 100 Sitz-Plätze.
Das heißt:
Sonst können 100 Menschen gleichzeitig einen Film sehen.
Im Moment dürfen es nur ein Viertel der Menschen sein.
Also 25.
Auch in großen Kinos, Theatern oder Opern-Häusern dürfen höchstens 100 Menschen gleichzeitig sein.
Vor allem am Eingang muss es strenge Kontrollen geben.
Halten sich die Menschen auch in der Schlange an die Abstands-Regeln?
Der Abstand muss mindestens 1,5 Meter sein.
Also zwei große Schritte.
Die Kinos, Theater und Opern-Häuser müssen genaue Pläne machen.
Wo können die Menschen sitzen?
Wie viele Plätze müssen dazwischen frei bleiben?
Wie können die Hygiene-Regeln eingehalten werden?
Und wie können alle Besucher und Besucherinnen vor einer Ansteckung mit Corona geschützt werden?
Regel 18: Entlastung für Eltern in der Corona-Zeit
Haben Sie Kinder im Kindergarten?
Alle Eltern in NRW müssen in den Monaten Juni und Juli nur den halben Kindergarten-Beitrag bezahlen.
[Der Kindergarten-Beitrag ist Geld.
Geld, damit ein Kind in den Kindergarten gehen kann.]
Regel 19: Geld für Alten-Pfleger und Alten-Pflegerinnen
Sind Sie Alten-Pfleger oder Alten-Pflegerinnen?
Dann will sich das Land Nordrhein-Westfalen bei Ihnen bedanken.
Sie bekommen sie bis zu 1.500 Euro.
Dieses Geld heißt Pflege-Bonus.
Regel 20: Regeln für Gruppen-Fahrten und Ferien-Fahrten
Es darf wieder Gruppen-Fahrten und Ferien-Fahrten geben.
Aber:
Die Fahrten sollen nicht so weit sein.
Man soll lieber in der näheren Umgebung verreisen.
Auch bei den Ferien-Fahrten müssen die Hygiene-Regeln eingehalten werden.
Und die Abstands-Regeln.
Diese Regeln gelten überall in Nordrhein-Westfalen.
Sie gelten ab dem 15. Juni 2020.
Als ich das Ganze der KVB meldete, bekam ich Antwort per E-Mail. Es herrscht Masken Pflicht, aber sicherlich sind es ja immerhin schon 95% . Also sage und mache ich nichts mehr ................... und halte die Klappe bevor ich noch angegriffen werde .............