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03.12.2021

Neue Corona-Regeln für ganz Deutschland

Gestern gab es wieder einen Corona-Gipfel.
Das bedeutet:
Angela Merkel hat sich mit anderen Politikern und Politikerinnen getroffen.
Mit Politikern und Politikerinnen aus den Bundes-Ländern.

Die Politikern und Politikerinnen haben sich beraten.
Und sie haben neue Corona-Regeln beschlossen.
Das sind die neuen Regeln:

An vielen Orten gilt die 2G-Regel

Die 2 G's stehen für:

Es bedeutet:
Viele Orte dürfen nur noch geimpfte oder genesene Menschen betreten.
Ungeeimpfte Personen nicht.
Auch nicht mit einem negativen Corona-Test.
Diese Regel gilt jetzt zum Beispiel in Geschäften.
Die Ausnahme sind Geschäfte für Lebens-Mittel.
Dort dürfen alle Menschen weiter einkaufen.

Es gibt 2 Ausnahmen von dieser Regel:

  1. Die Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
    Sie dürfen trotzdem weiter in den Läden einkaufen.
  2. Manche Menschen können nicht geimpft werden.
    Zum Beispiel wegen einer Krankheit.
    Diese Personen haben ein Schreiben von einem Arzt oder einer Ärztin.
    Auch diese Menschen dürfen weiter in den Läden einkaufen.

Die 2G-Regel gilt jetzt an vielen Orten in Deutschland.
In allen deutschen Städten.
Egal, wie hoch oder niedrig die Fall-Zahlen dort gerade sind.

Und:
Manche Orte entscheiden sich für die 2G+-Regel.
Das bedeutet dann:
Nur geimpfte und genesene Menschen dürfen diese Orte besuchen.
Und sie brauchen zusätzlich noch einen negativen Corona-Test.

Treffen von ungeimpften Personen

Es gibt neue Regeln für Treffen von ungeimpften Personen.
Und von Personen, die nicht genesen sind.

Bei solchen Treffen gilt:
Ein Haushalt darf sich nur mit 2 ungeimpften oder nicht genesenen Personen gleichzeitig treffen.

Kinder unter 14 Jahren werden bei dieser Regel nicht mitgezählt.
Ehe-Partner und Ehe-Partnerinnen auch nicht.
Und Lebens-Partner und Lebens-Partnerinnen auch nicht.

Diese Regel gilt nicht für private Treffen im eigenen Haushalt.

Masken-Pflicht in Schulen

Schüler und Schülerinnen müssen in der Schule Masken tragen.
Im Unterricht und in den Pausen.
In allen Schulen in Deutschland.

Private Feiern

Die Regeln für private Feiern gelten an Orten mit hoher Inzidenz.
Also Orte, an denen sich gerade viele Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt haben.

Die Inzidenz an einem Ort liegt bei mehr als 350 pro 100.000 Einwohner?
Dann gelten diese Regeln für private Feiern:

  • Findet die Feier drinnen statt?
    Dann dürfen höchstens 50 geimpfte oder genesene Menschen zur Feier kommen.
  • Findet die Feier draußen statt?
    Dann dürfen höchstens 200 geimpfte oder genesene Menschen zur Feier kommen.

Clubs, Bars und Diskos

Diese Regel gilt an Orten mit hoher Inzidenz.
Also Orte, an denen sich gerade viele Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt haben.
Die Inzidenz an einem Ort liegt bei mehr als 350 pro 100.000 Einwohner?
Dann werden Clubs, Bars und Diskotheken geschlossen.

Regeln für Groß-Veranstaltungen

Groß-Veranstaltungen sind zum Beispiel:

  • Konzerte
  • Fußball-Spiele
  • Messen

Zu Groß-Veranstaltungen dürfen weniger Menschen kommen.
Es müssen viele Plätze frei bleiben.
Höchstens die Hälfte der Plätze darf besetzt sein.

Ist die Groß-Veranstaltung drinnen?
Dann dürfen höchstens 5.000 Menschen kommen.

Ist die Groß-Veranstaltung draußen?
Dann dürfen höchstens 15.000 Menschen kommen.

Es dürfen nur geimpfte und genesene Menschen zu den Veranstaltungen kommen.
Und dazu müssen sie noch einen Corona-Test machen.
Das bedeutet:
Bei Groß-Veranstaltungen gilt die 2G+-Regel.

Sind die Fall-Zahlen an einem Ort gerade besonders hoch?
Dann sollten Sport-Veranstaltungen abgesagt werden.

Lockdown-Maßnahmen in den Bundes-Ländern

Es gibt das Infektions-Schutz-Gesetz.
In diesem Gesetz wird geregelt:
Wie können die Menschen gut vor Corona geschützt werden?

Das Infektions-Schutz-Gesetz soll erweitert werden.
Dann können die einzelnen Bundes-Länder schneller entscheiden:
Müssen Orte in dem Bundes-Land geschlossen werden?
Zum Beispiel Hotels oder Restaurants und Cafés.

Vielleicht muss es für kurze Zeit einen Lockdown in einzelnen Bundes-Ländern geben.
Das soll in Zukunft im Infektions-Schutz-Gesetz stehen.

Verbote an Silvester

An Silvester darf in diesem Jahr kein Feuerwerk verkauft werden.
Auf großen Plätzen dürfen keine Raketen und Böller abgeschossen werden.
Und große Menschen-Mengen dürfen nicht auf der Straße zusammen-kommen.

Impfungen an verschiedenen Orten

Im Moment müssen wieder viele Menschen gegen das Corona-Virus geimpft werden.
30 Millionen Impfungen werden gebraucht.
Darum soll in Zukunft an noch mehr Orten geimpft werden.
Auch in Apotheken.
Oder bei Zahn-Ärzten und Zahn-Ärztinnen.

Neue Regeln zur Booster-Impfung

Viele Menschen haben sich schon gegen das Corona-Virus impfen lassen.
Aber:
Der Impf-Schutz wirkt nicht für immer.
Darum braucht man nach einiger Zeit eine neue Impfung.
Diese Impfung nennt man Booster-Impfung oder Auffrischungs-Impfung.

Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen haben untersucht:
Wie lange wirkt die Corona-Impfung?
Ab wann brauchen die meisten Menschen eine Booster-Impfung?

Im Moment ist die Empfehlung in Deutschland:
Menschen sollten sich nach 5 Monaten neu impfen lassen.
Das soll noch bis zum Ende 2021 in einem Gesetz aufgeschrieben werden.

Ein Krisen-Stab wird gegründet

Im Moment muss gut geplant werden:
Wie können viele Menschen schnell geimpft werden?
Dafür muss viel Impf-Stoff geliefert werden.
Und der Impf-Stoff muss in alle Städte und Dörfer verteilt werden.
Die Verteilung soll ein Bund-Länder-Krisen-Stab regeln.
Im Bundes-Kanzler-Amt.
Carsten Breuer ist Bundeswehr-General.
Er wird den Krisen-Stab leiten.

Impf-Pflicht für bestimmte Berufe

In manchen Berufen dürfen in Zukunft nur noch geimpfte Menschen arbeiten.
Zum Beispiel in Alten-Heimen.
Und in Kranken-Häusern.
Dazu soll es bald ein Gesetz geben.

Impf-Pflicht für alle

Vielleicht gibt es in Zukunft eine Impf-Pflicht für alle.
Das steht jetzt noch nicht fest.
Die neue Regierung wird sich bald dazu beraten.
Und Fach-Leute werden dazu befragt.

Vielleicht wird es in Zukunft eine Impf-Pflicht geben.
Frühestens ab dem Februar 2022.

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